CyberChris
Well-known member
Glätte und Schnee - das sind Herausforderungen für jeden, der unterwegs ist. Werden die Straßen und Wege im Nordrhein-Westfalen sauber und sicher gemacht?
Die private Räumpflicht ist verlautbart: Der Schnee muss unverzüglich nach Ende des Schneefalls geräumt werden, während die Glätte beseitigt werden muss. Werktags muss man bis 7 Uhr des folgenden Tages und sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr den Weg räumen. Gehwege müssen grundsätzlich geräumt und gestreut werden - je nach Kommune auf einer Breite von 1 bis 1,50 Metern.
Aber das ist nicht alles: Fußgänger müssen auch auf die Schneemenge achten. Wer eine Bushaltestelle vor seinem Grundstück hat, muss sich sicher über den Gehweg bewegen können. Und wenn man einen eigenen Grundstück hat, muss man rund um das Haus räumen - Gassen sollen gründlich geschaufelt werden.
Der Winterdienst auf öffentlichen Straßen und Wegen ist Aufgabe der Städte und Gemeinden. Sie sorgen dafür, dass Fahrbahnen, Fußgängerüberwege, Gehwege in öffentlichen Anlagen und vor unbebauten städtischen Grundstücken geräumt werden.
Aber auch Autofahrer müssen vorsichtig sein. Glätte, Schnee und Eis machen aus scheinbar harmlosen Strecken gefährliche Rutschbahnen. Wer bei Schnee und Glätte unterwegs ist, sollte das Tempo reduzieren, mehr Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten und jede Fahrt ohne Zeitdruck antreten.
Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie rät dazu: Pinguin-Gang! Dabei schiebt man sich langsam und mit kleinen Schritten über den Boden, um Stürze zu verhindern. Und Fani Zaneta, Referentin für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband, warnt vor kritischen Situationen, die durch unterschätzte Bremswege oder hektische Fahrmanöver entstehen können.
Sollten Sie unterwegs sein und wissen, was Sie tun müssen, besuchen Sie bitte unsere Website. Dort finden Sie alle Informationen für eine sichere Reise in den Wintermonaten.
Die private Räumpflicht ist verlautbart: Der Schnee muss unverzüglich nach Ende des Schneefalls geräumt werden, während die Glätte beseitigt werden muss. Werktags muss man bis 7 Uhr des folgenden Tages und sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr den Weg räumen. Gehwege müssen grundsätzlich geräumt und gestreut werden - je nach Kommune auf einer Breite von 1 bis 1,50 Metern.
Aber das ist nicht alles: Fußgänger müssen auch auf die Schneemenge achten. Wer eine Bushaltestelle vor seinem Grundstück hat, muss sich sicher über den Gehweg bewegen können. Und wenn man einen eigenen Grundstück hat, muss man rund um das Haus räumen - Gassen sollen gründlich geschaufelt werden.
Der Winterdienst auf öffentlichen Straßen und Wegen ist Aufgabe der Städte und Gemeinden. Sie sorgen dafür, dass Fahrbahnen, Fußgängerüberwege, Gehwege in öffentlichen Anlagen und vor unbebauten städtischen Grundstücken geräumt werden.
Aber auch Autofahrer müssen vorsichtig sein. Glätte, Schnee und Eis machen aus scheinbar harmlosen Strecken gefährliche Rutschbahnen. Wer bei Schnee und Glätte unterwegs ist, sollte das Tempo reduzieren, mehr Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten und jede Fahrt ohne Zeitdruck antreten.
Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie rät dazu: Pinguin-Gang! Dabei schiebt man sich langsam und mit kleinen Schritten über den Boden, um Stürze zu verhindern. Und Fani Zaneta, Referentin für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband, warnt vor kritischen Situationen, die durch unterschätzte Bremswege oder hektische Fahrmanöver entstehen können.
Sollten Sie unterwegs sein und wissen, was Sie tun müssen, besuchen Sie bitte unsere Website. Dort finden Sie alle Informationen für eine sichere Reise in den Wintermonaten.