Gerichtsurteil: Zugang zu Cloud kann Anspruch auf Akteneinsicht erfüllen
Ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) hat entschieden, dass der Zugang zu einem Clouddienst den Anspruch auf Akteneinsicht bei Rechtsstreitigkeiten erfüllen kann. Das Gericht hat sich damit eindeutige Maßstäbe für die Erfüllung von Informationspflichten in einer papierlosen Wirtschaftswelt gesetzt.
Im konkreten Fall verlangte ein Gläubiger in einem Insolvenzverfahren Akteneinsicht bei dem insolventen Unternehmen. Das Unternehmen verwies darauf, dass die Staatsanwaltschaft auf eine Anzeige des Gläubigers hin sämtliche Geschäftsunterlagen beschlagnahmt habe und diese in seinem Cloudverzeichnis von Microsoft Onedrive gespeichert seien. Der Gläubiger hatte jedoch beharrt, dass er Zugang zu den Unterlagen benötigte.
Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, wonach der Gläubiger nicht auf eine Gewährung von Einsicht in die schriftlichen Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft beharren konnte, wenn diese nicht mehr im Besitz von Unterlagen in Papierform ist und dem Gläubiger den Zugriff auf die in einer Cloud virtuell gespeicherten Unterlagen anbietet.
Das bedeutet, dass Unternehmen ihre Dokumentenverwaltung klar strukturieren und nachweisen müssen, wo und in welcher Form Geschäftsunterlagen vorgehalten werden. Dies ist ein wichtiger Schritt für Unternehmen, um sicherzustellen, dass sie ihre Rechte als Gläubiger oder Debitor erfolgreich durchsetzen können.
Die Entscheidung des Gerichts ist ein wichtiges Signal für die Praxis und bestätigt, dass die Vollstreckung von Informationspflichten in einer digitalisierten Welt flexibler gehandhabt werden muss. Wenn die Unterlagen nur in der Cloud verfügbar sind, genüge es, dem Gläubiger Zugang zu diesem Speicherort zu gewähren.
Ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) hat entschieden, dass der Zugang zu einem Clouddienst den Anspruch auf Akteneinsicht bei Rechtsstreitigkeiten erfüllen kann. Das Gericht hat sich damit eindeutige Maßstäbe für die Erfüllung von Informationspflichten in einer papierlosen Wirtschaftswelt gesetzt.
Im konkreten Fall verlangte ein Gläubiger in einem Insolvenzverfahren Akteneinsicht bei dem insolventen Unternehmen. Das Unternehmen verwies darauf, dass die Staatsanwaltschaft auf eine Anzeige des Gläubigers hin sämtliche Geschäftsunterlagen beschlagnahmt habe und diese in seinem Cloudverzeichnis von Microsoft Onedrive gespeichert seien. Der Gläubiger hatte jedoch beharrt, dass er Zugang zu den Unterlagen benötigte.
Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, wonach der Gläubiger nicht auf eine Gewährung von Einsicht in die schriftlichen Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft beharren konnte, wenn diese nicht mehr im Besitz von Unterlagen in Papierform ist und dem Gläubiger den Zugriff auf die in einer Cloud virtuell gespeicherten Unterlagen anbietet.
Das bedeutet, dass Unternehmen ihre Dokumentenverwaltung klar strukturieren und nachweisen müssen, wo und in welcher Form Geschäftsunterlagen vorgehalten werden. Dies ist ein wichtiger Schritt für Unternehmen, um sicherzustellen, dass sie ihre Rechte als Gläubiger oder Debitor erfolgreich durchsetzen können.
Die Entscheidung des Gerichts ist ein wichtiges Signal für die Praxis und bestätigt, dass die Vollstreckung von Informationspflichten in einer digitalisierten Welt flexibler gehandhabt werden muss. Wenn die Unterlagen nur in der Cloud verfügbar sind, genüge es, dem Gläubiger Zugang zu diesem Speicherort zu gewähren.