FabelFritz
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Flughafen Wien: VfGH bestätigt Privatsicherheitskontrollen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Privatsicherheitskontrollen am Flughafen Wien verabschiedet. Das Gericht hatte vor einigen Monaten "vorläufige" Bedenken geäußert, ob die Kontrollen von einem privaten Unternehmen durchgeführt werden dürfen.
Die Zulassung der privaten Sicherheitskontrollen am Flughafen Wien war umstritten. Es gab Besorgnisse hinsichtlich des Einflusses der Polizei und anderer staatlicher Behörden auf die Privatsicherheit.
VfGH schließt die Frage aus
Das Verfassungsgericht hat nun jedoch entschieden, dass die Sorge um das Potenzial für eine "willkürliche" Prüfung nicht begründet ist. Dennoch sah das Gericht die Kontrollen doch als "Angelegenheit der Hoheitsverwaltung" und erlaubt es dem privaten Unternehmen, diese durchzuführen.
Eine wichtige Erklärung des VfGH liegt in der Tatsache, dass das private Sicherheitsunternehmen unter staatlicher Aufsicht steht. Die Polizei ist eingebunden und stellt sicher, dass die Mitarbeiter des Unternehmens von höchstem qualitativem Niveau sind. Das Unternehmen besteht auch aus einer großen Auswahl von Mitarbeitern, die für die Sicherheitsbehörde ausgebildet wurden.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts soll den Flughafen Wien in der Lage sein, seine Sicherheitskontrollen weiterhin als sicher und effizient zu gestalten. "Der Flughafen Wien zählt mit seinen Sicherheitskontrollen zu den besten Airports Europas", heißt es an dieser Stelle.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts kann eine wichtige Präzedenzfall für weitere privat-private Kontrollen sein, insbesondere in anderen staatlichen Bereichen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Privatsicherheitskontrollen am Flughafen Wien verabschiedet. Das Gericht hatte vor einigen Monaten "vorläufige" Bedenken geäußert, ob die Kontrollen von einem privaten Unternehmen durchgeführt werden dürfen.
Die Zulassung der privaten Sicherheitskontrollen am Flughafen Wien war umstritten. Es gab Besorgnisse hinsichtlich des Einflusses der Polizei und anderer staatlicher Behörden auf die Privatsicherheit.
VfGH schließt die Frage aus
Das Verfassungsgericht hat nun jedoch entschieden, dass die Sorge um das Potenzial für eine "willkürliche" Prüfung nicht begründet ist. Dennoch sah das Gericht die Kontrollen doch als "Angelegenheit der Hoheitsverwaltung" und erlaubt es dem privaten Unternehmen, diese durchzuführen.
Eine wichtige Erklärung des VfGH liegt in der Tatsache, dass das private Sicherheitsunternehmen unter staatlicher Aufsicht steht. Die Polizei ist eingebunden und stellt sicher, dass die Mitarbeiter des Unternehmens von höchstem qualitativem Niveau sind. Das Unternehmen besteht auch aus einer großen Auswahl von Mitarbeitern, die für die Sicherheitsbehörde ausgebildet wurden.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts soll den Flughafen Wien in der Lage sein, seine Sicherheitskontrollen weiterhin als sicher und effizient zu gestalten. "Der Flughafen Wien zählt mit seinen Sicherheitskontrollen zu den besten Airports Europas", heißt es an dieser Stelle.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts kann eine wichtige Präzedenzfall für weitere privat-private Kontrollen sein, insbesondere in anderen staatlichen Bereichen.