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Bundeskanzleramt plant massive Ausweitung von BND-Befugnissen bei Internetüberwachung und Hacken
Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll deutlich erweiterte Befugnisse bei der Überwachung des Internetverkehrs erhalten. Das Bundeskanzleramt plant eine grundlegende Überarbeitung des BND-Gesetzes, die unter anderem die Speicherdauer für abgefangene Datenströme bis zu sechs Monate ausdehnen soll.
Künftig sollen auch Inhalte von E-Mails und Chatnachrichten erfasst werden können. Die geplante Regelung betrifft etwa 30 Prozent des Datenverkehrs, wobei nicht nur Kommunikation zwischen ausländischen Zielen überwacht wird, sondern auch Internetverkehr, der von Deutschland ins Ausland führt.
Ein weiterer Punkt ist die Erweiterung der Hackingbefugnisse. Der BND soll künftig auch ausländische Provider und Plattformbetreiber legal hacken dürfen, wenn diese nicht freiwillig mit dem Dienst kooperieren. Dies könnte auch Systeme von Google, Meta oder X betreffen.
Darüber hinaus sollen IT-Infrastruktur in Deutschland gehackt werden können, um beispielsweise feindliche Cyberattacken abzuwehren. Die sogenannte Computer Network Exploitation würde damit deutlich ausgeweitet.
Die geplante Regelung soll auch die Überwachung von Journalisten ändern. Mitarbeiter von Staatsmedien autoritärer Staaten würden nicht mehr als unabhängige Journalisten behandelt werden. Der besondere Schutz für Journalisten soll aufgeweicht werden, da diese oft im Auftrag eines Regimes oder sogar als Agenten agieren.
Die Bundesregierung begründet die geplanten Änderungen mit der sogenannten Zeitenwende. Der BND soll unabhängiger werden von US-Geheimdiensten und auf dem Niveau seiner internationalen Partner arbeiten können. In anderen Ländern würden Daten teilweise deutlich länger gespeichert.
Die Pläne dürften für politische Debatten sorgen, da sie teilweise über die Internetüberwachung hinausgehen. Kritiker der Internetüberwachung hatten ähnliche Praktiken während des NSA-Skandals und der Snowden-Enthüllungen kritisiert.
Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll deutlich erweiterte Befugnisse bei der Überwachung des Internetverkehrs erhalten. Das Bundeskanzleramt plant eine grundlegende Überarbeitung des BND-Gesetzes, die unter anderem die Speicherdauer für abgefangene Datenströme bis zu sechs Monate ausdehnen soll.
Künftig sollen auch Inhalte von E-Mails und Chatnachrichten erfasst werden können. Die geplante Regelung betrifft etwa 30 Prozent des Datenverkehrs, wobei nicht nur Kommunikation zwischen ausländischen Zielen überwacht wird, sondern auch Internetverkehr, der von Deutschland ins Ausland führt.
Ein weiterer Punkt ist die Erweiterung der Hackingbefugnisse. Der BND soll künftig auch ausländische Provider und Plattformbetreiber legal hacken dürfen, wenn diese nicht freiwillig mit dem Dienst kooperieren. Dies könnte auch Systeme von Google, Meta oder X betreffen.
Darüber hinaus sollen IT-Infrastruktur in Deutschland gehackt werden können, um beispielsweise feindliche Cyberattacken abzuwehren. Die sogenannte Computer Network Exploitation würde damit deutlich ausgeweitet.
Die geplante Regelung soll auch die Überwachung von Journalisten ändern. Mitarbeiter von Staatsmedien autoritärer Staaten würden nicht mehr als unabhängige Journalisten behandelt werden. Der besondere Schutz für Journalisten soll aufgeweicht werden, da diese oft im Auftrag eines Regimes oder sogar als Agenten agieren.
Die Bundesregierung begründet die geplanten Änderungen mit der sogenannten Zeitenwende. Der BND soll unabhängiger werden von US-Geheimdiensten und auf dem Niveau seiner internationalen Partner arbeiten können. In anderen Ländern würden Daten teilweise deutlich länger gespeichert.
Die Pläne dürften für politische Debatten sorgen, da sie teilweise über die Internetüberwachung hinausgehen. Kritiker der Internetüberwachung hatten ähnliche Praktiken während des NSA-Skandals und der Snowden-Enthüllungen kritisiert.