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Schnee und Glätte im Winter: Wer muss Schneeräumen, wer streut?
Werktags zwischen 7 und 20 Uhr: Das sind die Zeiten, an denen Geräum- und Streupflicht in Kraft ist. Auch Samstagnächte zählen zu den Werktagen. An Sonn- und Feiertagen geht es morgens oft etwas später los.
Bei Schneefall muss der Gemeindebeauftragte oder der Grundstückseigentümer das Gelände frei räumen, wenn er oder sie vermietet, muss dies auf die Mieter übertragen werden. Es ist wichtig, dass dies im Mietvertrag steht und nicht nur durch einen Aushang im Hausflur oder eine Passage in der Hausordnung genuggetan wird.
Auf dem Bürgersteig soll ein Platz von mindestens 1 Meter entstehen, damit zwei Personen nebeneinander entlanggehen können. Für Privatwegen reicht weniger Fläche.
Der Gehweg muss frei sein und sich nicht jemanden verletzen lassen, kann man Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern. Wenn der Grundstückseigentümer oder Vermieter selbst im Haus wohnt, greift dann die Privat-Haftpflichtversicherung.
Schneeräume und -streue werden am häufigsten in den Wochenenden und Feiertagen stattfinden. Die Faustregel lautet: werktags zwischen 7 und 20 Uhr. Auch Samstagnächte zählen zu den Werktagen.
Werktags zwischen 7 und 20 Uhr: Das sind die Zeiten, an denen Geräum- und Streupflicht in Kraft ist. Auch Samstagnächte zählen zu den Werktagen. An Sonn- und Feiertagen geht es morgens oft etwas später los.
Bei Schneefall muss der Gemeindebeauftragte oder der Grundstückseigentümer das Gelände frei räumen, wenn er oder sie vermietet, muss dies auf die Mieter übertragen werden. Es ist wichtig, dass dies im Mietvertrag steht und nicht nur durch einen Aushang im Hausflur oder eine Passage in der Hausordnung genuggetan wird.
Auf dem Bürgersteig soll ein Platz von mindestens 1 Meter entstehen, damit zwei Personen nebeneinander entlanggehen können. Für Privatwegen reicht weniger Fläche.
Der Gehweg muss frei sein und sich nicht jemanden verletzen lassen, kann man Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern. Wenn der Grundstückseigentümer oder Vermieter selbst im Haus wohnt, greift dann die Privat-Haftpflichtversicherung.
Schneeräume und -streue werden am häufigsten in den Wochenenden und Feiertagen stattfinden. Die Faustregel lautet: werktags zwischen 7 und 20 Uhr. Auch Samstagnächte zählen zu den Werktagen.