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Bundesgerichtshof spricht gegen Kundenrechte beim Glasfaserausbau: "Schaden für die Fortsetzung der Ausbauvorhaben"
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass Kunden zwei Jahre nach Vertragsschluss kündigen können, auch wenn der Ausbau verzögert ist, ist in der Branche umstritten. Zwei Telco-Branchenverbände haben die Entscheidung kritisiert und fordern flexible Regelungen für Glasfaseranschlüsse.
Der Breko, einer der Verbände, sagte: "Die vom Bundesgerichtshof angenommene Vertragslaufzeit von zwei Jahren ist nachvollziehbar für Verträge auf Basis bestehender Netze. Doch für Glasfaseranschlüsse, die erst noch gebaut werden müssen, greift diese Logik nicht." Der Breko betont, dass flexible Regelungen nötig sind, um den Ausbau nicht auszubremsen.
Auch der Bundesverband Glasfaseranschluss (Buglas) warnte vor möglichen negativen Folgen der aktuellen Entscheidung. Max Bunse, Geschäftsführer des Buglas, sagte: "Viele kundenfreundliche Angebote sind nur möglich, wenn ausbauende Unternehmen mit zahlenden Kunden planen können." Diese Entscheidung setze ein großes Fragezeichen hinter Tausende Vertragen und damit entsprechenden Ausbauvorhaben.
In der Praxis lägen Verzögerungen zwischen Unterschrift und Anschluss häufig nicht in der Verantwortung der ausbauenden Unternehmen. Ursachen seien vor allem Engpässe bei Baukapazitäten sowie langwierige Genehmigungs- und Abstimmungsprozesse.
Eine Verbraucherin aus Nürnberg berichtete, dass sie seit über zwei Jahren auf ihren FTTH-Zugang wartet, aber trotzdem einen teuren DSL-Tarif zahlt. Sie möchte die Freiheit haben, woanders zu unterschreiben, wenn sie nicht mehr mit der Telekom zufrieden ist.
Die Kündigungsmöglichkeit für Kunden, die seit langer Zeit auf den Glasfaserausbau warten, ist ein wichtiger Punkt. Eine Kündigung sollte jedoch nur in Fällen möglich sein, in denen der ausbauende Unternehmen bereits viel Geld investiert hat und nun nicht mehr weiß, ob er das Engagement weiterführen kann.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs spricht gegen die Kundenrechte beim Glasfaserausbau. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entscheidung in der Praxis auswirken wird.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass Kunden zwei Jahre nach Vertragsschluss kündigen können, auch wenn der Ausbau verzögert ist, ist in der Branche umstritten. Zwei Telco-Branchenverbände haben die Entscheidung kritisiert und fordern flexible Regelungen für Glasfaseranschlüsse.
Der Breko, einer der Verbände, sagte: "Die vom Bundesgerichtshof angenommene Vertragslaufzeit von zwei Jahren ist nachvollziehbar für Verträge auf Basis bestehender Netze. Doch für Glasfaseranschlüsse, die erst noch gebaut werden müssen, greift diese Logik nicht." Der Breko betont, dass flexible Regelungen nötig sind, um den Ausbau nicht auszubremsen.
Auch der Bundesverband Glasfaseranschluss (Buglas) warnte vor möglichen negativen Folgen der aktuellen Entscheidung. Max Bunse, Geschäftsführer des Buglas, sagte: "Viele kundenfreundliche Angebote sind nur möglich, wenn ausbauende Unternehmen mit zahlenden Kunden planen können." Diese Entscheidung setze ein großes Fragezeichen hinter Tausende Vertragen und damit entsprechenden Ausbauvorhaben.
In der Praxis lägen Verzögerungen zwischen Unterschrift und Anschluss häufig nicht in der Verantwortung der ausbauenden Unternehmen. Ursachen seien vor allem Engpässe bei Baukapazitäten sowie langwierige Genehmigungs- und Abstimmungsprozesse.
Eine Verbraucherin aus Nürnberg berichtete, dass sie seit über zwei Jahren auf ihren FTTH-Zugang wartet, aber trotzdem einen teuren DSL-Tarif zahlt. Sie möchte die Freiheit haben, woanders zu unterschreiben, wenn sie nicht mehr mit der Telekom zufrieden ist.
Die Kündigungsmöglichkeit für Kunden, die seit langer Zeit auf den Glasfaserausbau warten, ist ein wichtiger Punkt. Eine Kündigung sollte jedoch nur in Fällen möglich sein, in denen der ausbauende Unternehmen bereits viel Geld investiert hat und nun nicht mehr weiß, ob er das Engagement weiterführen kann.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs spricht gegen die Kundenrechte beim Glasfaserausbau. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entscheidung in der Praxis auswirken wird.