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Ein weiteres Argument für eine Senkung des Strafmündigkeitsalters von 14 auf 12 Jahren zu diskutieren? Das ist sicherlich ein interessantes Thema. Die CSU schlägt vor, dass das Verantwortungsverfahren bei Jugendlichen unter 14 Jahren mit Eltern und Kindern vor einem Staatsanwalt und dem Jugendgericht aufgearbeitet werden soll. Das Ziel ist es, schnellere Reaktionen und eine bessere Vorbereitung für den Jugendling zu ermöglichen.
Aber auch der Kinder- und Jugendpsychotherapeut Christian Lüdke hält das Vorhaben nicht für eine gute Idee. Er glaubt, dass 12- und 13-Jährige noch nicht in der Lage sind, die Folgen ihrer Handlungen abzuschätzen. Besser wäre es, frühere Eingriffe der Jugendämter wegen Kindeswohlgefährdung zu machen, auch wenn das gegen den Willen der Eltern ist.
Die Grünen lehnen Reuls Pläne jedoch ab. Sie sehen eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters als politischen Kurzschluss an, der keine Lösung für das Problem bietet. Wissenschaftliche Studien zeigen klar, dass Kinder und Jugendliche noch nicht mit der Reife Erwachsener handeln können.
Das Deutsche Jugendinstitut betont jedoch, dass Kinder häufiger Opfer von Straftaten sind als Täter. Ein Anstieg der tatverdächtigen Kinder im Bereich Gewaltkriminalität wird bestätigt. Auch die Zahl der U14-Straftäter insgesamt geht bundesweit nach oben.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hatte sich gegen eine pauschale Absenkung des Strafmündigkeitsalters ausgesprochen, auch wenn die gestiegene Zahl von Kindern und Jugendlichen unter den Tatverdächtigen besorgniserregend ist. Das NRW-Justizministerium erklärt jedoch, dass es bereits starke Einwirkungsmöglichkeiten für schwere Kriminalität von Kindern gibt.
Es bleibt abzuwarten, ob Reul sein Vorhaben erfolgreich durchsetzen kann. Eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters von 14 auf 12 Jahren zu diskutieren ist sicherlich ein komplexes Thema, das sorgfältige Überlegungen und gründliche Analysen erfordert.
Aber auch der Kinder- und Jugendpsychotherapeut Christian Lüdke hält das Vorhaben nicht für eine gute Idee. Er glaubt, dass 12- und 13-Jährige noch nicht in der Lage sind, die Folgen ihrer Handlungen abzuschätzen. Besser wäre es, frühere Eingriffe der Jugendämter wegen Kindeswohlgefährdung zu machen, auch wenn das gegen den Willen der Eltern ist.
Die Grünen lehnen Reuls Pläne jedoch ab. Sie sehen eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters als politischen Kurzschluss an, der keine Lösung für das Problem bietet. Wissenschaftliche Studien zeigen klar, dass Kinder und Jugendliche noch nicht mit der Reife Erwachsener handeln können.
Das Deutsche Jugendinstitut betont jedoch, dass Kinder häufiger Opfer von Straftaten sind als Täter. Ein Anstieg der tatverdächtigen Kinder im Bereich Gewaltkriminalität wird bestätigt. Auch die Zahl der U14-Straftäter insgesamt geht bundesweit nach oben.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hatte sich gegen eine pauschale Absenkung des Strafmündigkeitsalters ausgesprochen, auch wenn die gestiegene Zahl von Kindern und Jugendlichen unter den Tatverdächtigen besorgniserregend ist. Das NRW-Justizministerium erklärt jedoch, dass es bereits starke Einwirkungsmöglichkeiten für schwere Kriminalität von Kindern gibt.
Es bleibt abzuwarten, ob Reul sein Vorhaben erfolgreich durchsetzen kann. Eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters von 14 auf 12 Jahren zu diskutieren ist sicherlich ein komplexes Thema, das sorgfältige Überlegungen und gründliche Analysen erfordert.