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Die geplante Transportabfertigung des Atommülls aus dem Zwischenlager Jülich in das Zwischenlager Ahaus dürfen stattfinden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin im letzten Monat. Die Entscheidung wurde von der Umweltschutzorganisation BUND in Angriff genommen, die nun jedoch eine Klage abgelehnt wird und sich stattdessen auf einen Eilantrag gegen den sofortigen Vollzug einlässt.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin besagt, dass die Bündischen Umweltorganisation nicht befugt sei, gegen die Transportgenehmigung zu klagen. Auch die Bedenken bezüglich der Sicherheit für die Beschwerde. Allerdings könnte die Entscheidung in höherer Instanz angefochten werden.
Das Verwaltungsgericht Berlin begründet die Entscheidung damit, dass die Umweltschutzorganisation nicht befugt sei, gegen die Transportgenehmigung zu klagen. Auch die Bedenken bezüglich der Sicherheit hat das Gericht zurückgewiesen. Allerdings könnte die Entscheidung in höherer Instanz angefochten werden.
Außerdem sieht das Gericht ein hohes öffentliches Interesse daran, dass der Atommüll ins Zwischenlager Ahaus gebracht wird. Denn die Genehmigung für das Lager in Jülich ist bereits 2013 abgelaufen. Seither gilt: Das Lager muss geräumt werden.
Die Bürgerinitiative "Kein Atommüll in Ahaus" zeigt sich in einer ersten Reaktion enttäuscht. Man werde auch weiter dafür kämpfen, dass der hochradioaktive Abfall vorerst in Jülich bleibt, sagte ein Sprecher. Er nannte den politischen Umgang mit dem Thema verantwortungslos.
Die Stadt Ahaus hatte auf eine Klage gegen die Transportgenehmigung verzichtet, mangels Aussicht auf Erfolg. Die Kommune wollte sich am Freitag zunächst nicht zu der möglicherweise weitreichenden Entscheidung aus Berlin äußern.
Das Brennelemente-Zwischenlager in Ahaus
Auftraggeber für die geplanten Transporte von 152 Castoren ist die Gesellschaft JEN Jülich. Sie begrüßte die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin. Man werde die Transporte der Kugel-Brennelemente nun weiter vorbereiten. Wann diese starten könnten, ist noch unklar.
Auch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zeigt sich erleichtert. Das BASE hält fest, dass die Genehmigung die relevanten Sicherheitsaspekte hinreichend berücksichtigt worden seien. Auch der von der Behörde angeordnete "Sofortige Vollzug" sei gerechtfertigt.
Der Umweltverband BUND will den Beschluss des Verwaltungsgerichtes nun prüfen und innerhalb von zwei Wochen darüber entscheiden, die nächsthöhere Instanz anzurufen. Für die Beschwerde wäre das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zuständig.
Unsere Quellen:
* Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
* BUNDNRW
* Bürgerinitiative "Kein Atommüll in Ahaus"
* JEN Jülich
* Verwaltungsgericht Berlin
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin besagt, dass die Bündischen Umweltorganisation nicht befugt sei, gegen die Transportgenehmigung zu klagen. Auch die Bedenken bezüglich der Sicherheit für die Beschwerde. Allerdings könnte die Entscheidung in höherer Instanz angefochten werden.
Das Verwaltungsgericht Berlin begründet die Entscheidung damit, dass die Umweltschutzorganisation nicht befugt sei, gegen die Transportgenehmigung zu klagen. Auch die Bedenken bezüglich der Sicherheit hat das Gericht zurückgewiesen. Allerdings könnte die Entscheidung in höherer Instanz angefochten werden.
Außerdem sieht das Gericht ein hohes öffentliches Interesse daran, dass der Atommüll ins Zwischenlager Ahaus gebracht wird. Denn die Genehmigung für das Lager in Jülich ist bereits 2013 abgelaufen. Seither gilt: Das Lager muss geräumt werden.
Die Bürgerinitiative "Kein Atommüll in Ahaus" zeigt sich in einer ersten Reaktion enttäuscht. Man werde auch weiter dafür kämpfen, dass der hochradioaktive Abfall vorerst in Jülich bleibt, sagte ein Sprecher. Er nannte den politischen Umgang mit dem Thema verantwortungslos.
Die Stadt Ahaus hatte auf eine Klage gegen die Transportgenehmigung verzichtet, mangels Aussicht auf Erfolg. Die Kommune wollte sich am Freitag zunächst nicht zu der möglicherweise weitreichenden Entscheidung aus Berlin äußern.
Das Brennelemente-Zwischenlager in Ahaus
Auftraggeber für die geplanten Transporte von 152 Castoren ist die Gesellschaft JEN Jülich. Sie begrüßte die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin. Man werde die Transporte der Kugel-Brennelemente nun weiter vorbereiten. Wann diese starten könnten, ist noch unklar.
Auch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zeigt sich erleichtert. Das BASE hält fest, dass die Genehmigung die relevanten Sicherheitsaspekte hinreichend berücksichtigt worden seien. Auch der von der Behörde angeordnete "Sofortige Vollzug" sei gerechtfertigt.
Der Umweltverband BUND will den Beschluss des Verwaltungsgerichtes nun prüfen und innerhalb von zwei Wochen darüber entscheiden, die nächsthöhere Instanz anzurufen. Für die Beschwerde wäre das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zuständig.
Unsere Quellen:
* Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
* BUNDNRW
* Bürgerinitiative "Kein Atommüll in Ahaus"
* JEN Jülich
* Verwaltungsgericht Berlin